Herr J. hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. Er hat zunächst mehrere Jahre in der Gastronomie gearbeitet, bevor er die letzten drei Jahre auf Teilzeit-Basis in einer Weinhandlung gearbeitet hat. Parallel hierzu hat er sich laufend in dieser Branche weitergebildet und ist u.a. Professioneller Weinprobenleiter (IHK). Nach Beendigung der letzten Tätigkeit ist ihm eine Ladenfläche angeboten worden, worauf er prüfen wollte, ob er für eine Selbstständigkeit geeignet ist.