Start-up-Projekte

Neu- und Ausgründungen, von der Idee zum Konzept bis zur Umsetzung

Welche Art von Selbstständigkeit planen Sie?

 

Neugründung aus der Arbeitslosigkeit

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man beim Arbeitsamt einen Gründungszuschuss (ALG 1) oder das Einstiegsgeld (ALG 2) beantragen. Für die Beantragung stehen die Arbeitsagenturen vor Ort zur Verfügung. Wer für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit einen Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur oder der Deutschen Rentenversicherung beantragt, muss nach Paragraph 93 Abs. 2 S. 2 SGB III die Tragfähigkeit der Existenzgründung durch das Gutachten einer so genannten fachkundigen Stelle nachweisen. Diese kann vom Gründer frei gewählt werden. Eine fachkundige Stellungnahme kann auch bei Finanzierungsfragen (zum Beispiel Darlehen, Zuschüsse,) durch den genehmigenden Kapitalgeber (z.B. Wirtschaftsförderung, Kreditinstitute) gefordert werden.

 

Wir empfehlen, einen eigenen Businessplan zu erstellen, diesen mit anderen erfolgreichen Gründern und/ oder Branchenkennern zu besprechen und danach evt. einen erfahrenen Berater mit einzubeziehen. 

 

Neugründung aus der Beschäftigung

Eine staatliche Beratungsförderung für Beschäftigte gibt es nicht. Verlangt die Sparkasse oder Bank einen professionellen Business Plan, siehe oben.

 

Neugründung aus einer Hochschule oder einem Institut

Das betrifft meistens Technologie-Gründungen mit Unique selling points, also Produkten, Systemen und Verfahren, die neu sind im Vergleich zum Stand der Technik. Die Vorarbeiten erfolgen im Institut oder der Hochschule bis zum Prototyp. Die Gründung wird von einem oder mehreren Wissenschaftlern alternativ zu einer Industriekooperation geplant. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, wie anspruchsvoll, schwierig und risikoreich derartige Gründungen sind. Insofern sollte man sich nach staatlichen Fördermöglichkeiten hinsichtlich Beratung und Zuschüssen erkundigen und sie beantragen. Wir kennen aus insgesamt acht Projekten die EXIST-Programme Gründerstipendium (monatlicher Zuschuss von maximal 3.000 € je Gründer) und EXIST- Forschungstranfer (Erste Phase max. 18 Monate 250.000 € und nach der Gründung in der zweiten Förderphase max. 180.000 €). An jeder Technische Universität und Fachhochschule sowie an 22 Gründerhochschulen gibt es weitere Informationsstellen. Nach unserer Erfahrung sind Technologieprojekte auch nach drei oder fünf Jahren nicht profitabel, besteht kein Return on Investment (RoI). Wir empfehlen, parallel Technologieunternehmen aus der Branche, die evtl. Interesse an einer Übernahme haben, zu recherchieren und ggf. anzusprechen. Wir sind in der Lage, Partner zu finden und den Businessplan professionell zu erstellen sowie  Vermarktungskonzepte zu unterstützen. Eine von uns mehrfach praktizierte Lösung ist ein dreijähriges FuE-Förderprojekt aus der Hochschule, dass als Verwertungspart eine z.B. GmbH-Ausgründung als Ziel hat. Damit kann man die Basis für Prototypen schaffen und gewinnt so auch potenzielle Unternehmen als Investoren. Von reinen Finanzinvestoren raten wir ab, weil sie ausschließlich an der Vermittlung interessiert sind und aus sehr vielen Projekten nur wenige realisieren, zudem  zu schlechten Bedingungen für die Gründer. 

 

Nutzen Sie unsere Erfahrung mit mehr als 4.500 Gründungsprojekten. Fordern Sie ein unverbindliches Erstgespräch an, welches wir mit einer entsprechenden Checkliste vorbereiten. Danach können Sie ein Vorkonzept oder gleich den Businessplan beauftragen. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch ins erste Geschäftsjahr:

 

Sie geben uns die Basisdaten zum Geschäftsfeld, wie Produkte/ Leistungsprogrammvorteile, Wettbewerb/ Stand der Technik, Umsätze, Kosten, Kapital und wir arbeiten ein Vorkonzept aus, damit Sie Entscheidungen treffen können. Danach, wenn ein tragfähiges Geschäft möglich erscheint, erarbeiten wir mit Ihnen zusammen einen Businessplan als Planungs- und Entscheidungshilfe.

 

Bevor sie sich an uns wenden, lassen Sie sich gerne von Gründungsinitiativen, Handelskammern, Handwerkskammern sowie Technologiezentren beraten. Auf Wunsch und bei mindestens zehn Teilnehmern können wir dort auch Existenzgründungsseminare durchführen. Tipp: Fragen Sie auch erfolgreiche Gründer sowie fortgeschrittene Geschäftsinhaber Ihrer Branche!

 

Bei technisch-innovativen Start-ups aus einem Betrieb, aus einer Hochschule oder einem Institut, als Joint Venture mit internationalen Gesellschaftern oder auch von Berufstätigen bietet der Staat Förderprogramme, wie EXIST- Gründerstipendium oder Forschungstransfer an. Wir haben mehr als 20 Projekte von der Entstehung an begleitet, z.T. bis zu inzwischen wertvollen Unternehmen.

 

Kosten: Für das Vorkonzept berechnen wir 650 €.  Nach weiteren drei Terminen erstellen wir einen ersten Businessplan, den wir mit 1.150 € berechnen, wobei wir Ihnen 300 € für das Vorkonzept gutschreiben. Die Preise verstehen sich zzgl. Mwst. Bieten sich Fördermittel für unsere Beratung an, wie z.B. die der KfW, so helfen wir bei der Antragstellung, so dass Sie nachträglich eine Gutschrift über die Netto- Fördersumme erhalten.

 

 

Selbstständig als Nicht-EU Bürger

Für Nicht-EU Bürger benötigt man eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. 

Als EU-Bürger kann man sich in Deutschland selbstständig machen und ein Unternehmen gründen. Diese Niederlassungsfreiheit gilt auch für Bürger aus Norwegen und der Schweiz. Wichtig ist, dass Sie sich bei den zuständigen deutschen Meldebehörden registrieren lassen. So gelten die gleichen Regelungen wie für deutsche Staatsbürger.

 

Nicht EU-Bürger benötigen für die Existenzgründung eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis oder eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis. Nach § 21 Aufenthaltsgesetz wird die Aufenthaltserlaubnis für die Existenzgründung gewährt, wenn:

  • Ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis besteht
  • die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
  • die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.

 Eine Aufenthaltserlaubnis wird nach unserer Erfahrung dann erteilt, wenn hohe Investitionen, wie zum Beispiel ab 250.000 € mit der Firmengründung verbunden sind und auch Arbeitsplätze geschaffen werden. Eine Stellungnahme, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann durch die IHK abgegeben werden. Die endgültige Beurteilung erfolgt dann aber durch die zuständige Behörde. 

 

Erfahrungsgemäß erwarten Kreditgeber, Anteilseigner und die IHK für ein solches Vorhaben einen Businessplan. Darin sind wir erfahren und haben in den letzten Jahre schon mehr als 15 Projekte, u.a. für Joint-Ventures mit Nicht-EU Bürgern bzw. Konsortien realisiert.

 

Die Kosten berechnen wir nach vorheriger Einschätzung als Festpreis oder nach Aufwand.