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"Gründercoaching
ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten
und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen."
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- KfW Bankengruppe
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Die
Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW] gewährt im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie [BMWi]
Zuschüsse für Beratungskosten aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds [ESF].
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Gefördert
werden Selbstständige und junge Unternehmen, die auf Vollerwerb
ausgerichtet sind und den Unternehmenssitz in Deutschland haben. Dazu
gehören sowohl Unternehmen im Bereich der Gewerblichen Wirtschaft
[Handel, Handwerk, Industrie, Gastronomie, sonstige Dienstleistungen],
als auch wirtschaftsnahe Freiberufler. Wenn die Gründung zum
Zeitpunkt der Beantragung nicht länger als 5 Jahre
zurückliegt, können die Beratungsleistungen bis 6.000 EUR zu
50% [alte Bundesländer und Berlin] bzw. 75% [Neue
Bundesländer und Regierungsbezirk Lüneburg] als nicht
rückzahlbarer Zuschuss gefördert werden.
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Innerhalb der
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alten Bundesländer: 50%
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neun Bundesländer: 75%
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Innerhalb der
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alten Bundesländer: 3.000 €
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neun Bundesländer: 4.500 €
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Sofern keine
Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Antragsteller vorliegt, ist auch
die Mehrwertsteuer im Rahmen der Bemessungsgrundlage
förderfähig.
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Weitere Informationen:
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Wenn Sie
Fragen zum Gründercoaching haben oder Unterstützung bei der
Antragstellung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Unsere Berater, die auch in der KfW-Beraterbörse gelistet sind,
informieren Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung.
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