Home
wechseln zu:
Leistungen
Seminare / Workshops
Fördermittel
KfW-Gründercoaching
Gründungszuschuss
Einstiegsgeld
EXIST Gründerstipendium
EXIST Forschungstransfer
Bookmark setzen bei: Facebook Bookmark setzen bei: XING  Bookmark setzen bei: Mr. Wong Bookmark setzen bei: Del.icio.us Bookmark setzen bei: Google
Gründungszuschuss

Existenzgründungen im Haupterwerb aus dem Arbeitslosengeld 1 [ALG1] werden von der Bundesagentur für Arbeit in Form von einem Gründungszuschuss gefördert. Zudem kann der Gründungszuschuss von Arbeitern und Angestellten beantragt werden, sofern diese im Fall der Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf ALG1 hätten. Bei Eigenkündigung ist jedoch eine mögliche Sperrfrist in Bezug auf das ALG1 zu berücksichtigen. In einem solchen Fall kann der Gründungszuschuss erst nach Ablauf der Sperrfrist gezahlt werden.

Förderung:
Der Gründungszuschuss setzt sich aus dem Anspruch des ALG1 zzgl. einer Pauschale von 300 EUR zur sozialen Absicherung zusammen. Diesen erhält der Gründer über einen Zeitraum von 6 Monaten zur Unterstützung bei der Umsetzung seiner Geschäftsidee. Dabei sollen vor allem die Lebenshaltungskosten gedeckt werden. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Gründung noch mind. 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I besteht. Unter gewissen Voraussetzungen kann im Anschluss ein Antrag auf weitere 300 EUR monatlich über einen Zeitraum von weiteren 9 Monaten bewilligt werden.

Weitere Informationen:

Die Bewilligung des Gründungszuschusses liegt im Ermessensbereich der zuständigen Arbeitsagentur. Weitere Informationen zu Ihren Chancen erhalten Sie bei den Jobcentern oder bei uns.