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KfW-Gründercoaching
„Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten und nachhaltigen Sicherung von Existenzgründungen.“
– kfw Bankengruppe
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau [KfW] gewährt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie [BMWi] Zuschüsse für Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds [ESF]. Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Sie einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss von 90% auf Beratungsleistungen.
Gefördert werden Selbstständige und junge Unternehmen, die auf Vollerwerb ausgerichtet sind und den Unternehmenssitz in Deutschland haben. Dazu gehören sowohl Unternehmen im Bereich der Gewerblichen Wirtschaft [Handel, Handwerk, Industrie, Gastronomie, sonstige Dienstleistungen], als auch wirtschaftsnahe Freiberufler. Wenn die Gründung zum Zeitpunkt der Beantragung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, können die Beratungsleistungen bis 6.000 EUR zu 50% [alte Bundesländer und Berlin] bzw. 75% [Neue Bundesländer und Regierungsbezirk Lüneburg] als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gefördert werden.
Gründungen aus der Arbeitslosigkeit erhalten innerhalb des ersten Jahres eine Förderung von 90% bis zu einem Gesamt-Beraterhonorar von 4.000 EUR, d.h. der Eigenanteil beträgt lediglich 400 EUR netto.
KfW-Förderung:
Innerhalb der ersten 5 Jahre
Innerhalb des 1. Jahres nach der Arbeitslosigkeit
max. förderfähiges Tageshonorar [Tagewerk: 8 Std.]
800€ [100€/Std.]
800€ [100€/Std.]
Zuschuss der Beratungskosten
Innerhalb der
alten Bundesländer: 50%
neun Bundesländer: 75%
90 %
Bemessungs- grundlage der Beratungskosten
max. 6.000€
max. 4.000€
Fördersatz dementsprechend
Innerhalb der
alten Bundesländer: 3.000€
neun Bundesländer: 4.500€
max. 4.000€
Beispiel: Gegründet wurde aus der Arbeitslosigkeit heraus. Vereinbart wurde eine Beraterhonorar von 3.200€ für Coachingleistungen innerhalb des 1. Jahres nach der Gründung. Der Beratungszuschuss beträgt 2.880€ [= 90% des förderfähigen Honorars].
Sofern keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Antragsteller vorliegt, ist auch die Mehrwertsteuer im Rahmen der Bemessungsgrundlage förderfähig.
Weitere Informationen:
Wenn Sie Fragen zum Gründercoaching haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere Berater, die auch in der KfW-Beraterbörse gelistet sind, informieren Sie gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung.