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Einstiegsgeld

Existenzgründungen im Haupterwerb aus dem Arbeitslosengeld 2 [ALG2] können das sog. Einstiegsgeld beantragen. Dabei werden die sog. Größe der Bedarfsgemeinschaft, in welcher der Antragsteller lebt, als auch die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit berücksichtigt.

Förderung:
Das Einstiegsgeld setzt sich aus dem ALG2 zzgl. einer Pauschale von 50% des ALG2 zusammen. Der Gründer erhält den Zuschuss über einen Zeitraum von 6 Monaten, wobei der Zuschuss für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person um weitere 10% erhöht werden kann. Während des Bezuges von ALG2-Leistungen werden die Aufwendungen der Sozialversicherung von der Bundesagentur im Rahmen einer Pflichtversicherung übernommen.

Weitere Informationen:

Die Bewilligung des Einstiegsgelds liegt ebenso wie die Bewilligung eines zinslosen Darlehens im Ermessensbereich des zuständigen Jobcenters. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Jobcentern oder bei uns.