Existenzgründungen im Haupterwerb aus dem Arbeitslosengeld 2
[ALG2] können das sog. Einstiegsgeld beantragen. Dabei werden die
sog. Größe der Bedarfsgemeinschaft, in welcher der
Antragsteller lebt, als auch die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit
berücksichtigt.
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